Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jeanette Bente
Gebärdensprachdolmetscherin B.A.
Gartenstraße 21A
37073 Göttingen
1. Vertragsgegenstand
- Der Gegenstand des Vertrags beruht auf zwischen Jeanette Bente (Auftragnehmerin) und der auftraggebenden Person (AP) getroffenen Vereinbarungen und beinhaltet unter anderem Art, Umfang und Dauer des Einsatzes, Einsatzort sowie, ob der Einsatz in Einzel- oder Doppelbesetzung durchgeführt wird. Jeanette Bente ist in der Annahme eines Auftrags frei. Sobald die AP eine Bestätigung über die Auftragsannahme durch Jeanette Bente (in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher Form, E-Mail oder per SMS oder Messenger, z. B. WhatsApp/Threema) vorliegt, gilt der Auftrag als angenommen. Stimmen Angebot und Annahme überein, wird der Auftrag als verbindlich erteilt angesehen. Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Regelungen zwischen der Auftragnehmerin und der auftraggebenden Person sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt werden.
- Wird eine Auftragsbestätigung von Jeanette Bente der AP übermittelt und die gewünschte Dienstleistung ohne die vorherige Zustimmung durch die AP zur Auftragsbestätigung in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren der AP die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von Jeanette Bente in Anspruch genommen hat, bekannt.
- Jeanette Bente ist verpflichtet, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung für Dolmetscher und Übersetzer des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e. V. abzuleisten.
- Die Leistungen werden von Jeanette Bente selbst oder die für den jeweiligen Auftrag durch Jeanette Bente beauftragten freien oder angestellten Gebärdensprachdolmetscher*innen erbracht, welche entsprechend dieser AGB zum Einsatz kommen.
- Die von Jeanette Bente zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zu darüber hinausgehenden Tätigkeiten sind weder Jeanette Bente noch die von ihr beauftragten Gebärdensprachdolmetscher*innen grundsätzlich nicht verpflichtet.
- Überschreitet die Dolmetschzeit 60 Minuten, wird der Termin in der Regel von einem Dolmetschteam bestehend aus 2 Dolmetscher*innen übernommen. Stellt die AP der Auftragnehmerin keine Co-dolmetschende Person, kann die Auftragnehmerin sich für eine der folgenden beiden Möglichkeiten entscheiden: Die Auftragnehmerin kann den Auftrag nach 1 Stunde 15 Minuten abbrechen und die gesamte Dauer des Auftrags berechnen. Die Auftragnehmerin kann bei voller Auftragserfüllung das vereinbarte Honorar in doppelter Höhe in Rechnung stellen.
- Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Summe aus Dolmetschzeit vor Ort, Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer halben Stunde. Die Dienstleistung wird, soweit nichts anderes vereinbart, im Halbstundentakt berechnet. Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Autokilometer oder anfallende Kosten für den ÖPNV/DB. Außerdem können anfallende Parkgebühren, außerordentliche Gebühren und Kosten, z. B. Eintrittsgelder, Spesen oder Ähnliches dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
2. Honorar
- Gebärdensprachdolmetschende sind in der Gestaltung ihres Honorars frei.
- Ausgenommen hiervon sind Dolmetscheinsätze, deren Vergütung aufgrund gesetzlicher Regelungen (z. B. dem Justizvergütungs- und Entgeltgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung) erfolgen muss. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.
3. Zahlung des Honorars
- Das im Vertrag vereinbarte Honorar versteht sich wenn im betreffenden Setting anfallend zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt unbar und ohne Abzug auf das Konto von Jeanette Bente unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
- Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Verzugszinsen werden mit 10% p. a. berechnet, wobei es Jeanette Bente freisteht, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und auf rechtlichem Wege einzufordern.
- Reisekosten werden unabhängig von der tatsächlichen Reiseroute für die direkte Reise von und nach Gartenstraße 21A, 37073 Göttingen berechnet.
4. Umfang des Vertrags
- Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von Jeanette Bente, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt
- Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von Jeanette Bente verschuldet sind, ganz
oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:
Bei Stornierung bis bis 7 Werktage vor dem Einsatz werden 50% des vereinbarten Honorars fällig, bei Stornierung bis 4 Werktage vor dem Einsatz werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.
Jeanette Bente hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihr nachweislich entstanden Kosten (z. B. Fahrkarte für den ÖPNV/DB). Fahrtkosten in Höhe der Autokilometer werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese tatsächlich zurückgelegt worden sind.
5. Pflichten des Auftragnehmers
- Die Dolmetschleistung, die Jeanette Bente erbringt, besteht darin, gesprochene deutsche Sprache oder einen in Schriftsprache vorliegenden Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder nach Absprache in Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) in der Regel simultan wiederzugeben oder umgekehrt einen in Deutscher Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitenden Gebärden dargebotenen Text in deutscher Lautsprache in der Regel simultan wiederzugeben, nach Absprache ihn zu in schriftlicher Form in deutscher Sprache niederzuschreiben.
- Jeanette Bente beachtet bei der Ausführung des jeweiligen Auftrags die Berufs- und Ehrenordnung für Dolmetscher und Übersetzer des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e. V. und sieht sich ihrer Kundschaft gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung auf die Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.). Hinsichtlich den Auftrag betreffender Personen und Inhalte verpflichtet sich Jeanette Bente zur Verschwiegenheit. Von der Verschwiegenheit entbunden ist Jeanette Bente, wenn mindestens einer der folgenden Fälle vorliegt:
- die auftraggebende Person dies wünscht.
- die Auftragnehmerin von strafbaren Handlungen erfährt.
- die auftraggebende Person durch richterlichen Beschluss dazu angehalten wird.
- die auftraggebende Person den Auftrag durch Dritte ausführen lässt.
- Beauftragende Kundschaft berechtigt Jeanette Bente im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den unternehmensinternen Gebrauch bzw. zur Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze zu verarbeiten und zu speichern. Ohne das ausdrückliche Einverständnis der Kundschaft werden diese Daten nicht an Dritte (z. B. Kostenträger) weitergegeben.
6. Arbeitsbedingungen
- Zur Erbringung einer adäquaten Dolmetschleistung sind gute visuelle und akustische Gegebenheiten am Einsatzort für Jeanette Bente unbedingt erforderlich. Hierfür trägt die AP Sorge und stellt, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung bzw. bei Präsentationen auf Großbildleinwand Laptops/Monitore, um die Präsentation verfolgen zu können. (Gebärdensprachdolmetscher*innen arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Dolmetschleistung ist, wird dieser Monitor benötigt.) Es obliegt weiterhin der AP, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone für eine das reibungslose Dolmetschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes der Dolmetscherin ist durch die AP zu sorgen.
- Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.
- Vorbereitung ist für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher*innen sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Die AP hat daher im eigenen Interesse dem Dolmetscherin rechtzeitig, spätestens 4 Tage vor dem jeweiligen Einsatz, entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.
- Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:
- nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
- nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause
7. Urheberrecht
- Das Dolmetschprodukt ist ausschließlich zur Visualisierung/Anhörung in dem Moment und an jedem Ort bestimmt, in dem und an dem sie erbracht wird. Eine Übertragung auf zum Beispiel Leinwände außerhalb des Raums oder im Internet sowie die Aufzeichnung der Dolmetschleistung bedarf der vorherigen Zustimmung durch Jeanette Bente. Für die Abtretung der Nutzungsrechte wird ein zusätzliches Honorar berechnet, dessen Höhe sich nach Art der Nutzung richtet. Die Urheberrechte bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Der Auftraggeber haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft sowie des Welturheberrechtsabkommens. Es wird verwiesen auf §201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
8. Rücktritt vom Vertrag
- Ist Jeanette Bente die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist Jeanette Bente berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens der AP zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.
- Sollte Jeanette Bente aus schwerwiegenden, nachvollziehbaren Gründen an der Ausführung des Auftrags gehindert sein, verpflichtet sich Jeanette Bente, sich um adäquaten Ersatz (andere qualifizierte Fachkolleg*innen) zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung von Seiten Jeanette Bente besteht nicht.
9. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Gerichtsstand
- Für den Auftrag und sämtliche sich darauf ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.